Jan Hellenbrand
Rechtsanwalt / Partner
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Zugelassen seit 2009
Sprachen: Deutsch, Englisch
E j.hellenbrand@ths-ip.de
T +49 (0)221 88 8 88 20
F +49 (0)221 88 8 88 210
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Jan Hellenbrand war vor seiner Partnerschaft bei THS.IP in einer internationalen Großkanzlei tätig und verfügt über langjährige Erfahrung vor allem in der Vertretung vor Gericht, insbesondere in einstweiligen Verfügungsverfahren, und in der Verwaltung (Prosecution) von Schutzrechtsportfolios einschließlich der Bearbeitung von Verfahren, die vor den einschlägigen Ämtern zu führen sind. Schwerpunkte seiner Arbeit bilden Namens-/Markenrecherchen und -analysen, Grenzbeschlagnahmeverfahren, Domainstreitigkeiten (insbesondere UDRP-Verfahren vor der WIPO), die gerichtliche Verteidigung gegen bzw. Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit IT-Projekten, das Heilmittelwerbe- und das Persönlichkeitsrecht, die Kommerzialisierung von IP- und Urheberrechten sowie die Erstellung, Überarbeitung und Verhandlung von IP- und IT-Verträgen, Testimonial- und Sponsoringverträgen, Werberichtlinien, Nutzungsbedingungen und AGB.
Jan Hellenbrand unterstützt seine Mandanten in allen Phasen des Geschäftszyklus, einschließlich der Gründung aufstrebender Unternehmen und Start-Ups, während der Professionalisierung des Alltagsgeschäfts, des Wachstums und der Unternehmenstransaktion. Außerdem verfügt er über Erfahrung in der Arbeit als outgesourcte IP-Rechtsabteilung für Konzernunternehmen.
Insbesondere Mandanten aus den Branchen
- Mode / Textil
- Medizintechnik
- E-Commerce / Vertrieb
- Softwareentwicklung, -projektierung & -betreuung
- Crypto Currency (Blockchain)
- Werbung / Ad Tech Influencer
- Content Creation
- Gewinnspiel
- Automobilteile
beauftragen Jan Hellenbrand, wenn es um die Lösung komplexer, rechtlicher Angelegenheiten geht.
Im JUVE-Handbuch (2017/2018) wird Jan Hellenbrand für Marken- und Wettbewerbsrecht empfohlen („sympathisch u. einfach gut“, Wettbewerber).
Veröffentlichungen und Leitsatzentscheidungen
- Schmoll/Graf Ballestrem/Hellenbrand/Soppe: „Dreidimensionales Drucken und die vier Dimensionen des Immaterialgüterrechts“, GRUR 2015, S. 1041 ff.
- „Bekannt ist nicht bekannt genug“, Deutscher Anwaltsspiegel 2014, S. 20 ff.
- „Startups und Markenschutz, Gamesmarkt“, 2013, Ausgabe 21, S. 18 ff.
Mitgliedschaften
- International Trade Mark Association (INTA)
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)